Ab Januar 2025 wird auf der Windthorststraße ein Durchfahrtsverbot eingerichtet, das in der Zeit von 7:15 bis 8:15 Uhr sowie von 12:30 bis 13:30 Uhr gilt. Dieses Verbot betrifft den Abschnitt der Windthorststraße oberhalb der Einmündungen zur Gisbert-Kranz-Straße und zum Vinckeweg. In diesen Zeiträumen ist es nicht gestattet, die Windthorststraße in Richtung Obsthof zu befahren. Der Linienverkehr ist von dieser Regelung ausgenommen. Die gleiche Regelung gilt auch auf der Bürgermeister-Rau-Straße.
Bitte nutzen Sie die Elternhaltezonen am Amtsgericht, auf der Windthorststraße vor „Silkes Friseur“ sowie den Parkplatz des Restaurants Konfuzius. Diese Maßnahme wurde von der Stadt beschlossen, um den Bereich der Bushaltestelle sicherer zu gestalten und einen reibungslosen Ablauf während der Schulzeiten zu ermöglichen.
Bildquelle: Stadt Menden